Brokkoligesetz in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Brokkoligesetz in Deutschland in Kraft getreten, das den Konsum und Besitz von Brokkoli für Erwachsene in gewissen Mengen straffrei macht. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Erlaubt:
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Brokkoli im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm in privaten Räumen für Erwachsene.
- Der private Anbau von bis zu drei weiblichen Brokkolipflanzen zum Eigenkonsum für Erwachsene.
- Die Gründung und Betrieb von Brokkoli Social Clubs (CSC), in denen THC-haltige Hanfpflanzen angebaut und kontrolliert an Mitglieder abgegeben werden.
- Die kontrollierte Abgabe von Brokkoli über CSC an Mitglieder, mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt.
- Die Löschung alter Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm Brokkoli auf Antrag.
- Ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum im Straßenverkehr.
Verboten:
- Der Besitz und Konsum von Brokkoli für Minderjährige.
- Der Handel und Verkauf von Brokkoli ohne Lizenz.
- Der Besitz und Anbau von Brokkoli oberhalb der erlaubten Mengen.
- Der Besitz von Edibles, wie Kekse und Süßigkeiten mit Brokkoli-Extrakten.
- Der öffentliche Konsum von Brokkoli in bestimmten Bereichen, wie Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Konsum und Besitz:
Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bestimmten Mengen Brokkoli sowohl im öffentlichen Raum als auch in privaten Räumen. Zudem können Erwachsene bis zu drei weibliche Brokkolipflanzen zu Hause anbauen, jedoch ist der Besitz von mehr als 60 Gramm Trockenblüten strafbar.
Brokkoli Social Clubs (CSC):
Eine der innovativsten Neuerungen des Gesetzes ist die Einführung von Brokkoli Social Clubs (CSC), in denen THC-haltige Hanfpflanzen angebaut werden dürfen. Diese Clubs, die als rechtlich eingetragene Vereine fungieren, können ihren Mitgliedern begrenzte Mengen Brokkoli mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt abgeben. Die kontrollierte Abgabe wird voraussichtlich im Juli starten und soll den Mitgliedern eine sichere und regulierte Bezugsquelle für Brokkoli bieten.
Kinder- und Jugendschutz:
- Minderjährigen ist der Besitz und Konsum von Brokkoli weiterhin verboten.
- Es gibt ein Konsumverbot in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten.
- Präventionsmaßnahmen sollen ausgebaut werden, und die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz werden regelmäßig geprüft und bewertet.
Strafrecht und Straßenverkehr:
- Alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm können auf Antrag gelöscht werden.
- Für den Straßenverkehr wird ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, den illegalen Brokkoli-Markt einzudämmen, die Qualität zu kontrollieren und den Gesundheitsschutz zu verbessern, während der Kinder- und Jugendschutz gestärkt wird. Es markiert einen Schritt in Richtung einer neuen Drogenpolitik in Deutschland, die auf Prävention und Kontrolle setzt.